Kapolista
1st February 2007, 13:46
Hallo,
wir nutzen ERPLN erst seit kurzem, und sind hier noch absolute Neulinge.
Wir haben jetz das erste mal in umfangreicherem Maß normale VK-Aufträge fakturiert, und hierbei haben wir bei zwei Rechnungen das falsche Rechnungsdatum inkl. Buchungsdatum verwendet. Sprich Daten sind schon gebucht.
Jetzt gingen wir davon aus, dass man dies rückgängig, sprich stornieren kann. Lt. unserem Berater ist das jedoch nicht so möglich.
Gibt es hierzu einen Tipp aus dem Forum?
Danke schon im Voraus
norwim
1st February 2007, 15:56
Hallo,
um eine ordnungsgemaesse Buchfuehrung bemueht, loesen wir solche Probleme in der Regel dadurch, dass wir eine (interne) Gutschrift erstellen, die die fehlerhafte Rechnung ausgleicht und im Anschluss eine neue Rechnung (Direktfaktura ohne Auswirkungen auf die Lagerwirtschaft) erzeugen, die dann an den Kunden geht.
Natuerlich waere es auch denkbar, in den entsprechenden Tabellen die betroffenen Felder mit ttaad4100 zu aendern und die Rechnung erneut zu erzeugen (hierbei muessen natuerlich auch die Tabellen der FiBu angefasst werden) - aber Eure gesamte Buchfuehrung ist damit hinfaellig, wenn ein Pruefer dies (aus welchem Grund auch immer) jemals bemerken sollte.
hth
Norbert
ulrich.fuchs
1st February 2007, 21:08
Um Himmels Willen - bloß nicht mit General Table Maintainance in die journalisierten Buchungen eingreifen. Das ist wirklich absolut Böse mit großem B, weil es gegen alle Prinzipien der ordnungsgemäßen Buchführung mit EDV verstößt. Macht das, was man als guter Buchhalter in so einem Fall macht: Eine Gutschrift erzeugen, die mit der Rechnung verrechnen und eine neue Rechnung buchen.
Nein, man kann in LN leider nicht einfach eine aus der Logistik stammende Rechnung stornieren:
Der Vorteil eines integrierten Systems ist bekanntlich, dass es ein integriertes System ist.
Der Nachteil eines integrierten Systems ist leider, dass es ein integriertes System ist:
Durch den Druck der Rechnung sind Abläufe in der Logistik "weitergeschaltet" worden. Sollte die Rechnung storniert werden, müssten auch diese Schritte wieder zurückgedreht werden etc. - das ist so in der Tat nicht möglich, um die händische Stornobuchung werdet Ihr also nicht herum kommen. Um sowas zu vermeiden, gibt es ja den Vorabdruck der Rechnung.
Im laufenden Betrieb (noch lauft ihr Euch ja offenbar grade warm) kommen solche Fehlbuchungen bei den meisten Anwendern eher selten vor - gerade weil alle Anwender am Anfang solche Fehler machen und sich daher merken, wo sie in Zukunft aufpassen müssen. Daher würde ich die zwei Rechnungen einfach per händischen Gegenbuchungen reparieren und Schwamm drüber.
Beste Grüße
Ulrich Fuchs