Sven Private
6th December 2006, 17:30
Hallo Board,
wie wird die Mehrwertsteuererhöhung ab 1.1. durchgeführt?
Den Schlüssel 16% in 19% ändern funktioniert ja nicht, wenn noch Dezemberrechnungen im Januar kommen.
Vielen Dank für Eure Ideen.
Gruß - Sven
RieseUSA
7th December 2006, 01:22
Sven:
Wenn die Rechnung im Januar gedruckt wird, auch wenn der Auftrag vom Dezember ist, muss dann nicht doch schon die neue Mehrwertsteuer berechnet werden? In diesem Fall wuerde die Umstellung des Prozentsatzes funktionieren.
Ciao
Stephan
Martin Jung
7th December 2006, 08:31
Den Schlüssel 16% in 19% ändern funktioniert ja nicht, wenn noch Dezemberrechnungen im Januar kommen.
Warum sollte das denn nicht funktionieren? Schon mal probiert..?
norwim
7th December 2006, 08:34
Hallo zusammen,
so einfach kann man es sich nicht machen - wenn man den Prozentsatz des MWSt-Codes einfach aendert, wuerde zum Beispiel beim Nachdruck einer Rechnung der neue Prozentsatz herangezogen, oder irre ich mich da?
Zudem bestimmt der Zeitpunkt der Leistungserstellung den Mehrwertsteuersatz, nicht der der Bestellung. Damit ist eine Rechnung, die ich im Januar drucke, unter Umstaenden trotzdem mit 16% zu erstellen. Spaetestens jedoch, wen man eine Gutschrift in 2007 erstellt, die sich auf eine Rechnung aus 2006 bezieht, braucht man den alten Schluessel.
Wir haben daher vorgesehen, dass der Benutzer bei der Auftragserfassung in einem Zusatzfeld in solchen Ausnahmefaellen den alten MWSt-Satz anfordern kann.
Gruesse
Norbert
Martin Jung
7th December 2006, 09:39
Ich bin ja nur wahrlich kein Finance-Spezialist, aber ist es nicht so, dass das Eingangsdatum in den USt-Codes pro Land die ganze Sache regelt? Das einzige worauf man achten sollte ist doch, das alle gelieferten VK-Aufträge des Jahres 2006 zum 31.12 fakturiert werden. Später anfallende Gutschriften lassen sich, falls erforderlich, rückdatieren. Somit sollte auch die alte USt gezogen werden.
Das einzige was mit dieser Methode nicht funktioniert, ist eine unterschiedliche Kontierung der USt-Beträge nach 16% bzw 19%. "Echte" Buchhalter lieben eine getrennte Kontierungen :D :rolleyes: , daher arbeiten vielen Firmen mit einem neuen Ust-Code (auch wir haben "echte" Buchhalter :rolleyes: ...). In diesem Fall muss man die Felder in den betroffenen Sessions/Tabellen ändern.
Gruss
Martin
Martin Jung
7th December 2006, 09:46
In diesem Zusammenhang etwas OT: meines Wissens löst SAP die bevorstehende USt-Erhöhung bei weitem nicht so elegant wie Baan. Hier ist zwingend ein neuer USt-Code nötig. Fairerweise muss man allerdings sagen, dass SAP wohl auch die notwendigen Tools bereitstellt um die offenen Aufträge etc. zum Stichtag zu ändern. Aber es muss halt Hand angelegt werden..
Martin
norwim
7th December 2006, 14:41
Hallo Martin,
Du hast voellig Recht.
Habe zu spaet in die Mehrwertsteuertabelle geschaut und das Gueltigkeitsdatum ergo nicht gesehen.
Gruesse
Norbert
Kaibou
8th December 2006, 23:22
Wie bereits richtig erwähnt gibt es KEINEN Grund einen neuen Code hierfür zu verwenden - im Multisite sowieso komplett unangebracht. Bitte daran denken unter LN die Option für Reklamationsaufträge im Ust-Code zu aktivieren.
Kai
ulrich.fuchs
9th December 2006, 00:47
Ich bin zwar kein Fibu-Berater, aber naja. Ich versuchs mal - bitte ggf. nochmal mit dem Fibu-Berater des Vertrauens abstimmen.
Der Umsatzsteuersatz im Ust-Code ist anhand des Datums steuerbar. Es gibt einen Parameter (fragt mich jetzt aber nicht wo, ich meine VK-Paramter), der steuert, dass das Lieferdatum für die Berechnung des Steuersatzes herangezogen wird. Das Heranziehen des richtigen Steuersatzes sollte eigentlich also kein Problem sein.
Unschön wird es aber mit den Konten im Mehrwertsteuercode. Die sind nicht datumsmäßig abzugrenzen, ggf. muss man hier umbuchen, auch würde ich die diversen Tools für die Umsatzsteuerauswertungen im Januar mal eher mit Vorsicht genießen (weil die m.W. stellenweise auf dem Umsatzsteuerschlüssel und nicht auf dem Umsatzsteuersatz basieren)
Für EK-Rechnungen würde ich ggf. empfehlen, einen eigenen Steuerschlüssel (16% alt) einrichten, damit EK-Rechnungen ggf. unabhängig vom Rechnungsdatum noch mit dem alten Satz gebucht werden können (wenn sie sich auf Lieferantenleistungen im Vorjahr beziehen, sollten sie den haben.)
Ulrich Fuchs
Kaibou
9th December 2006, 01:04
Das Lieferdatum steuert u.a. den Steuersatz und ist über Parameter geregelt. Die Konten im Steuercode sind nur dann relevant, wenn ich der Steueranalyse nicht vertrauen möchte. Hierfür kann man ggfls. einen einfachen Query über die tfgld106 laufen lassen und hat die notwendige Abgrenzung. Im Europäischen Ausland und auch US spielt das keine Rolle, da dort keiner versucht die Ust-Konten bzw. Erlöskonten entsprechend der Steuersätze zu gliedern.
Kai
Thomas311
12th December 2006, 17:13
Hi,
wir haben das ganze mit unserem Systemhaus gelöst (ZWF in Saarbrücken). Diese haben uns ein kleines Paket (natürlich für ein wenig Geld geschnürt), in dem alles wunderbar gelöst ist. Zudem wurden Reports installiert, die die Umsatzsteuerverpobung für 16 bzw. 19 % durchführt.
Hier der Infobrief dazu:
Zu Jahresbeginn tritt die Umsatzsteuererhöhung von bisher 16 auf 19 Prozent in Kraft, was mit einem erheblichen Aufwand im Vorfeld verbunden ist. So müssen Sie Änderungen in Ihrem Baan-System berücksichtigen. Dies führt zwangsweise zu Problemen bei der Umsatzsteuerverprobung, da es u. a. in BaaN nicht möglich ist, unterschiedliche Konten für den alten und neuen Steuersatz zu hinterlegen.
SSA Global / Infor hat zu diesem Thema im Arbeitskreise Finance der DbuG eine Ausarbeitung zur Verfügung gestellt, die Sie über die notwendigen Anpassungen informiert und Ihnen die Umstellung erleichtern soll. Diese können Sie kostenlos über ZWF CONSULTANTS beziehen.
Für alle diejenigen, die den zeit- und personalintensiven Mehraufwand scheuen und die Unterstützung von Experten bevorzugen, hat ZWF CONSULTANTS ein Paket geschnürt, um die Umstellung reibungslos über die Bühne zu bringen. Dabei greifen wir nicht "hart" in Tabellen ein, sondern arbeiten mit dem Baan-Standard und ZWF Know - How. Damit ist unsere Lösung transparent, jederzeit nachvollziehbar und prüfbar (GoBS und GDPdU-konform). Wir und Sie als Kunde bleiben für Steuerprüfungen unangreifbar und die Umstellung kann sauber durch Sie dokumentiert und nachgewiesen werden.
Das ZWF CONSULTANTS-Lösungspaket zum Preis von 1.250 netto (siehe Dateianhang) beinhaltet folgende Leistungen:
1. Leitfaden zur Vorgehensweise
- Änderung der Stammdaten
- Änderung der Parameter
- Umsatzsteuerverprobung mit neuen Reports
2. Installation der Reports zur Umsatzsteuerverprobung
Die Pauschale enthält auch eine kostenfreie Unterstützung durch unsere Hotline-Mitarbeiter.
Sollten noch weitere Ergänzungen aus den Erfahrungen der Projekte eingehen, erhalten Sie automatisch eine aktualisierte Version.
Ich hoffe die Infos helfen ein wenig...
Gruß Thomas