Kai's Forum Users
8th July 2002, 01:00
Hat irgendjemand schon Erfahrungen mit dem Reverse-Charge-Verfahren für Dienstleistungen innerhalb der EU? Der Debitorenbuchhalter und der Steuerberater eines meiner Kunden insistieren darauf, dass bei gemischten Aufträgen (Waren und Dienstleistungen) ZWEI Rechnungen gedruckt werden müssen.
Die jeweilige Rechnung muss dann mit einem bestimmten Text ("Steuerfreie Lieferung..." für Waren, "Der Käufer schuldet die Umsatzsteuer gemäß...." für Dienstleistungen) versehen werden.

Stimmt das so? Oder reicht es die einzelnen Rechnungsposition entsprechend zu kennzeichnen und über unterschiedliche Umsatzsteuercodes auf den Konten suaber zu trennen?
Uli
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Dipl. Ing. Ulrich Fuchs
Büro für Informations-Architekturen
Ruthstraße 18
45130 Essen
0172 / 200 59 58
mailme@ulrich-fuchs.de
www.ulrich-fuchs.de

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Kai's Forum Users
8th July 2002, 01:00
Hallo Uli,
anbei die notwendigsten Info´s zu diesem Thema - solltest Du weiteres benötigen, dann kann ich Dir ein PDF Datei zukommen lassen.
Gruß - Kai
Mit Zustimmung des Bundesrates am 30.11.2001 wurde dem Steueränderungsgesetz 2001 zugestimmt. Darin enthalten ist auch der neue § 13b des UStG. Er ersetzt die bisherigen Regelungen des Abzugsverfahrens für Unternehmer nach dem § 18 Abs. 8 UStG und §§ 51 bis 58 UStDV. Was wird mit dieser neuen Vorschrift bezweckt ? Nun, locker ausgedrückt: Der Auftraggeber (Leistungsempfänger) schuldet nunmehr ab dem 01.01.2002 - für bestimmte steuerpflichtige Umsätze - die Umsatzsteuer für den Auftragnehmer (Leistenden). Dieser darf die MWSt dann nicht mehr in der Rechnung ausweisen.
Für folgende Umsätze nach dem 31.12.2001 bzw. für die Umsätze, deren Entgelt erst nach dem 31.12.2001 bezahlt wird:
Werklieferungen im Ausland ansässiger Unternehmer (insbesondere Bauunternehmer, Montagefirmen und andere Handwerksbetriebe)
Sonstige Leistungen im Ausland ansässiger Unternehmer (z.B. Leistungen der Architekten, Künstler, anderer freier Berufe, Berufssportler, Filmverleiher, Lizenzgeber, Handelsvertreter, innergemeinschaftliche Güterbeförderung, Leistungen der Aufsichtsräte).
Lieferungen von sicherungsübereigneten Gegenständen durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens
Lieferungen von Grundstücken im Rahmen der Zwangsversteigerung durch den Vollstreckungsschuldner an den Ersteher.

Entstehung = mit Ausstellung der Rechnung, spätestens mit Ablauf des Folgemonats nach Ausführung der Leistung
Bemessungsgrundlage = Rechnungs-Nettobetrag; die Regelung gilt jetzt auch bei Tausch und tauschähnlichen Umsätzen
Rechnungserteilung = der ausführende Unternehmer (Leistender) darf bei Rechnungen für o.g. Lieferungen die umter § 13b Abs. 1 UStG fallen, keine Steuer ausweisen. Sollte dies dennoch passieren, muss er diese nach § 14 Abs. 2 UStG zusätzlich abführen. Ein Doppel der Rechnung ist 10 Jahre aufzubewahren.
Vorsteuerabzug beim Auftraggeber = Der Leistungsempfänger kann die geschuldete Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzen, wenn die Lieferung oder sonstige Leistung für sein Unternehmen bezogen wurde und die Umsätze den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.
Umsatzsteuer-Voranmeldungen = Voranmeldungen sind nur für die Voranmeldungszeiträume abzugeben, in denen die Steuern für die o.g. Umsätze zu erklären sind.
Aufzeichnungspflichten = Der Leistungsempfänger muß aufzeichnen welche Lieferungen oder sonstige Leistungen ausgeführt wurden.
>Hat irgendjemand schon Erfahrungen mit dem Reverse-Charge-Verfahren für Dienstleistungen innerhalb der EU? Der Debitorenbuchhalter und der Steuerberater eines meiner Kunden insistieren darauf, dass bei gemischten Aufträgen (Waren und Dienstleistungen) ZWEI Rechnungen gedruckt werden müssen.
>Die jeweilige Rechnung muss dann mit einem bestimmten Text ("Steuerfreie Lieferung..." für Waren, "Der Käufer schuldet die Umsatzsteuer gemäß...." für Dienstleistungen) versehen werden.
>Stimmt das so? Oder reicht es die einzelnen Rechnungsposition entsprechend zu kennzeichnen und über unterschiedliche Umsatzsteuercodes auf den Konten suaber zu trennen?
>Uli
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Kai's Forum Users
11th July 2002, 01:00
Hallo Kai!
Danke schonmal soweit! Kannst Du mir die pdf-Datei zumailen? Wäre nett!
Merci vielmals

Uli