Kai's Forum Users
1st August 2001, 01:00
Hallo, Thomas.
Die Bedenken mit der Aufbewahrungsfrist sind absolut nachvollziehbar. Aber was spricht dagegen, zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten im Original einen Dump der DEM-Firma aufzubewahren und im System die aktive Archivfirma zu konvertieren?
Außerdem ist es sowieso wahrscheinlich, dass man nicht die Aussage machen kann "Alles, was Geschäftsjahr 2000 betrifft, ist archiviert i.S.v. nicht mehr in Produktiv- sondern nur noch in Archivfirma vorhanden", so dass in den seltensten Fällen wirklich komplette Geschäftsjahre sauber abgegrenzt in den Archivfirmen sind. Wenn das der Fall wäre, könnte man ja diese Archivfirmen unkonvertiert belassen (Archivfirmen für 1999, 2000 und 2001 werden nicht konvertiert, die Archivfirmen ab 2002 werden konvertiert). Und für die nicht archivierten Daten in der Produktivfirma (z.B. DEM-Buchungen in 2001) wird die interne Konvertierung ja schließlich auch durchgeführt (für die gilt doch die Aufbewahrungspflicht auch, oder?). In den meisten Finance-Tabellen gibt es sowieso je einen Eintrag für die Belegwährung und die Hauswährung. Die Hauswährung wird bei der internen Konvertierung umgestellt, aber die Belegwährung bleibt erhalten: somit habe ich doch immer noch den Nachweis in Originalwährung.
Aber ich bin kein WP. Wenn jemand weitergehende rechtliche Anforderungen weiß: bitte, bitte klärt mich auf. Das Thema ist natürlich für jeden relevant der mit der Konvertierung zu tun hat.
Gruß, Andreas.
Die Bedenken mit der Aufbewahrungsfrist sind absolut nachvollziehbar. Aber was spricht dagegen, zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten im Original einen Dump der DEM-Firma aufzubewahren und im System die aktive Archivfirma zu konvertieren?
Außerdem ist es sowieso wahrscheinlich, dass man nicht die Aussage machen kann "Alles, was Geschäftsjahr 2000 betrifft, ist archiviert i.S.v. nicht mehr in Produktiv- sondern nur noch in Archivfirma vorhanden", so dass in den seltensten Fällen wirklich komplette Geschäftsjahre sauber abgegrenzt in den Archivfirmen sind. Wenn das der Fall wäre, könnte man ja diese Archivfirmen unkonvertiert belassen (Archivfirmen für 1999, 2000 und 2001 werden nicht konvertiert, die Archivfirmen ab 2002 werden konvertiert). Und für die nicht archivierten Daten in der Produktivfirma (z.B. DEM-Buchungen in 2001) wird die interne Konvertierung ja schließlich auch durchgeführt (für die gilt doch die Aufbewahrungspflicht auch, oder?). In den meisten Finance-Tabellen gibt es sowieso je einen Eintrag für die Belegwährung und die Hauswährung. Die Hauswährung wird bei der internen Konvertierung umgestellt, aber die Belegwährung bleibt erhalten: somit habe ich doch immer noch den Nachweis in Originalwährung.
Aber ich bin kein WP. Wenn jemand weitergehende rechtliche Anforderungen weiß: bitte, bitte klärt mich auf. Das Thema ist natürlich für jeden relevant der mit der Konvertierung zu tun hat.
Gruß, Andreas.