Kai's Forum Users
17th May 2001, 01:00
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu Herstellkosten:
Folgender Fall:
Die Ermittlung der Herstellkosten wurde beendet und das Produkt wurde zum Kunden ausgeliefert. Nur hat die Lieferung den Kunden nicht erreicht. Nun erteilt uns die Deutsche Post AG eine Gutschrift. Darf diese Erstattung die Herstellkosten schmälern? Fakt ist, dass sich der Herstellpreis auch verringert und somit die auf Lager liegenden Produkte vermindert bewertet werden.
Wer kann mir eine Antwort geben oder einen Hinweis, wo ich mich erkundigen kann.MfG
Sandra
ich habe eine Frage zu Herstellkosten:
Folgender Fall:
Die Ermittlung der Herstellkosten wurde beendet und das Produkt wurde zum Kunden ausgeliefert. Nur hat die Lieferung den Kunden nicht erreicht. Nun erteilt uns die Deutsche Post AG eine Gutschrift. Darf diese Erstattung die Herstellkosten schmälern? Fakt ist, dass sich der Herstellpreis auch verringert und somit die auf Lager liegenden Produkte vermindert bewertet werden.
Wer kann mir eine Antwort geben oder einen Hinweis, wo ich mich erkundigen kann.MfG
Sandra