Kai's Forum Users
17th May 2001, 01:00
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu Herstellkosten:
Folgender Fall:
Die Ermittlung der Herstellkosten wurde beendet und das Produkt wurde zum Kunden ausgeliefert. Nur hat die Lieferung den Kunden nicht erreicht. Nun erteilt uns die Deutsche Post AG eine Gutschrift. Darf diese Erstattung die Herstellkosten schmälern? Fakt ist, dass sich der Herstellpreis auch verringert und somit die auf Lager liegenden Produkte vermindert bewertet werden.
Wer kann mir eine Antwort geben oder einen Hinweis, wo ich mich erkundigen kann.MfG

Sandra

Kai's Forum Users
21st May 2001, 01:00
Hallo Sandra,
nach StBil und HBil sind als Wertobergrenze für Herstellungskosten die Verwaltungsgemeinkosten ansetzbar - die Sondereinzelkosten des Vertriebes (und hierbei handelt es sich in Deinem Fall) dürfen nicht angesetzt werden. In der KLR zur Ermittlung der Herstellkosten hast Du natürlich einen größeren Spielraum. Generell haben die Transportkosten m.E. Gemeinkostencharakter - sind in Deinem Fall aber direkt zuordenbar.
Gruß - Kai
>Hallo zusammen,
>ich habe eine Frage zu Herstellkosten:
>Folgender Fall:
>Die Ermittlung der Herstellkosten wurde beendet und das Produkt wurde zum Kunden ausgeliefert. Nur hat die Lieferung den Kunden nicht erreicht. Nun erteilt uns die Deutsche Post AG eine Gutschrift. Darf diese Erstattung die Herstellkosten schmälern? Fakt ist, dass sich der Herstellpreis auch verringert und somit die auf Lager liegenden Produkte vermindert bewertet werden.
>Wer kann mir eine Antwort geben oder einen Hinweis, wo ich mich erkundigen kann.
>MfG
>Sandra