Kai's Forum Users
29th April 1999, 01:00
die für das Bundesamt für Finanzen zu erstellende ZM - Meldung der innergemeinschaftlichen (EU) Lieferungen wird in Baan (angeblich) über die Logistik erstellt.
Die Meldung muß aber korrigiert werden bei Skonti / Boni / etc. die aus dem Bereich FIBU kommen.
Wie kann diese Meldung generell aus der Fibu generiert werden wenn die Logistik nicht integriert ist.
Erforderlich ist eine Aufstellung, nach Umst - ID-Nr. sortiert, über Umsätze und Erlösschmälerungen der einzelnen EU-Kunden.

Für Tips im voraus besten Dank.

Kai's Forum Users
3rd May 1999, 01:00
>Hallo Herr Ruf,
>ich habe Ihr Problem eben mit meiner Key-Userin Frau Steiger, Liebherr Verzahntechnik Kempten, besprochen, und sie meinte, daß Boni/Skonti nicht berücksichtigt werden müssen. Die Liste wurde schon immer und wird auch jetzt ohne nachträgliche Erlösschmälerungen erstellt, so daß der Baan Standard de facto die Anforderungen abdeckt.
>Auch von anderen Kunden habe ich bisher nichts gegenteiliges gehört.
>Viele Grüße aus Kempten

>Claudia Frank

Hallo Frau Frank,leider liegt Ihre Key-Userin von Liebherr falsch.
In der Anleitung zur ZM steht unter Pkt. 4 eindeutig :

" zu melden sind der innergemeinschaftliche Warenverkehr ..... dasselbe gilt für Berichtigungen der Bemessungsgrundlage z.b. wegen Gewährung von Boni,Skonti oder Rabatten, wegen Uneinbringlichkeit von Forderungen und Stornierungen....."
Das Bundesamt vergleicht die gemeldeten Daten periodisch mit den gemeldeten Umsatzsteuererklärungen an die örtlichen Finanzämter (dort sind Skonti und Boni automatisch erfaßt) , daher werden Abweichungen ermittelt und auch reklamiert.
Da auch wir bisher relativ "großzügig" mit diesen Meldungen umgegangen sind, haben wir jedesmal nach 4-6 Wochen eine entsprechende Korrekturaufforderung aus Saarlouis erhalten.
Tschüß
Michael Ruf

Kai's Forum Users
3rd May 1999, 01:00
Hallo Herr Ruf,
ich habe Ihr Problem eben mit meiner Key-Userin Frau Steiger, Liebherr Verzahntechnik Kempten, besprochen, und sie meinte, daß Boni/Skonti nicht berücksichtigt werden müssen. Die Liste wurde schon immer und wird auch jetzt ohne nachträgliche Erlösschmälerungen erstellt, so daß der Baan Standard de facto die Anforderungen abdeckt.
Auch von anderen Kunden habe ich bisher nichts gegenteiliges gehört.
Viele Grüße aus Kempten
Claudia Frank